Artgerechte Tierhaltung

Garantierte Lebensqualität

Die Produktionsbedingungen bei artgerechter Tierhaltung sind enorm wichtig. Die hohe Qualität wird dadurch erreicht, dass Nutztiere nach streng geprüften Kriterien gehalten werden. Dieser Qualitätsanspruch beginnt bereits bei der Aufzucht und nicht erst bei der Fleisch- bzw. Milchverarbeitung

Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren werden Stress und Krankheiten minimiert und den Tieren ein artgerechtes Leben ermöglicht. 


Eine essentielle Verbesserung in puncto Tierwohl ist, dass die Tiere deutlich mehr Platz und genügend Auslauf haben müssen. Der tägliche Aufenthalt an der frischen Luft sowie das erhöhte Platzangebot sind für die Tiere sehr wichtig. Sowohl die Trennung der Fress- und Liegeplätze bei den Kühen und Schweinen garantieren eine artgerechte Haltung und ermöglichen den Tieren, ihr natürliches Sozialverhalten auszuleben. 

Die Tiere sind gesünder und glücklicher. Die Grundvoraussetzung für gesunde Fleisch- und Milchprodukte ist eine einwandfreie, natürliche Fütterung. Das bedeutet, dass die Tiere mit gentechnikfreiem, heimischem Futter - vorwiegend aus eigenem Anbau - gefüttert werden.

Und das muss auch angesprochen werden: 

Das Tierwohl hört nicht auf, wenn das Tier den Bauernhof verlassen muss. Damit die Tiere keinem zusätzlichen Stress ausgesetzt sind, soll die Transportdauer zum Schlachthof so kurz wie möglich sein. Strenge Richtlinien sorgen dafür, dass die Tiere auch bei der Schlachtung nach höchsten Tierwohl-Standards behandelt werden. Authentizität und Transparenz sind in der ganzen Produktionskette von hoher Bedeutung. Fairness und verantwortungsbewusstes Handeln in der Tierindustrie müssen oberste Priorität haben.

Staatliche Auflagen zum Thema Tierhaltung

Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Pferde, Esel, Geflügel, Bienen und Gehege-Wild sind melde- und kennzeichnungspflichtig. Sie müssen gemeldet werden, selbst wenn deren Haltung nur zum Hobby erfolgt. Wer diese Tiere hält oder haben möchte, unterliegt auch der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Insbesondere Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen als amtliche Kennzeichnung bedingungslos Ohrmarken tragen und bei der Tier-Datenbank gemeldet werden. Veränderungen der Tierbestände 
müssen bei dieser Datenbank immer aktuell bei den Landwirtschaftskammern und Landeskontrollverbänden des jeweiligen Bundeslandes sowie bei allen Lieferanten und Partnern gemeldet werden.

Pferde und Esel wiederum tragen aus optischen Gründen keine Ohrmarken. Meistens sind es ja heutzutage Freizeit-Tiere und keine Nutztiere mehr. 

Tierwohl auf Lebenszeit

Tierfreunde und Liebhaber des nachhaltigen Urlaubs, inklusive Brauchtum und Tradition, sind auf einem Bauernhof bestens aufgehoben. Ein Einblick in das Kreislaufdenken und in die Produktionskette wird durch einen Urlaub auf dem Bauernhof ermöglicht.

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